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Würzburg
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Versicherungsschutz besteht in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kasko-Versicherung in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wenn Sie eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) besitzen, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, deren Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Barmenia-Premium-Schutz abgeschlossen, werden Sie nach einem Schaden durch Fremdverschulden im Ausland so gestellt, als ob Ihr Unfallgegner auch nach deutschem Recht versichert gewesen wäre.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben.
Wenn Sie einen Antrag stellen, kann der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen.
Sie schließt die Lücke über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus bis zur Höhe der für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen. Abschließbar für die befristete Nutzung eines im Ausland gemieteten PKW's, Camping-Kfz oder Kraftrades.
Gültig für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder den uns von Ihnen bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalles ausdrücklich benannten Fahrer sowie den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten.
Wenn in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung der "Barmenia-Premium-Schutz" besteht, ist ein kompletter Schutzbrief mit fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen im Versicherungsschutz enthalten. Eine vollständige Leistungsbeschreibung erhalten Sie ab Seite 16 in Ihrem Kfz-Serviceheft sowie ab Ziffer A.1.7. in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht Versicherungsschutz für
Die Grüne Karte gilt für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung in allen darin aufgeführten Ländern, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind (siehe auch Geltungsbereich Kfz-Haftpflicht-Versicherung).
Bei Auslandsreisen ist es ratsam, die Grüne Karte immer mitzuführen.
Bei dem Verkauf eines versicherten Fahrzeugs geht die Versicherung unabhängig von der Ummeldung auf den Käufer über. Nach dem Verkauf anfallende Schäden gehen zu Lasten des Käufers. Deshalb ist es wichtig, dass dem Versicherer unverzüglich Name und Anschrift des Käufers mitgeteilt werden.
Wer sein Fahrzeug (PKW, Kombi, Lkw, Krad, Kleinkraftrad oder Zugmaschine) oder seinen Anhänger veräußert (z. B. verkauft, verschenkt oder in Zahlung gibt) muss der zuständigen ZulassungsstelleNamen und Anschrift des Erwerbers mitteilen! Zur Unterstützung finden Sie hier ein paar Tipps und eine
Veräußerungsanzeige zum herunterladen
:
Dem Erwerber sind gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen:
Die Beiträge in den Barmenia-Versicherungsverträgen sind grundsätzlich Jahresbeiträge. Bei unterjähriger Zahlweise gibt es bei den Lebens-, Unfall- und Sachversicherungen allerdings unterschiedliche Zuschläge.
Sie können selbst entscheiden, ob und wann die Zahlweise umgestellt werden soll. Die Zahlweise kann immer zum 1. eines jeden Monats umgestellt werden. Dabei können Sie zwischen der monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlweise wählen.